Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der werbeindustrie|Oliver Siemes, Freiherr-vonStein-Straße 20, 69517 Gorxheimertal, im Folgenden ‚werbeindustrie|Oliver Siemes‘ genannt, und den Auf­traggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt werbeindustrie|Oliver Siemes nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Bestellern getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

  1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der werbeindustrie|Oliver Siemes und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist 69517 Gorxheimertal, Deutschland, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Vertragssprache ist deutsch.

2. Angebot und Preise

Sämtliche abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen werden diese verbindlich. Alle Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer.

Falls nicht anders beschrieben, beziehen sich die Preisangaben auf folgende Voraussetzungen:

  1. Alle Vorlagen, Fotos, Texte, Zeichnungen und Abbildungen wer­den vom Auftraggeber als fertige, verarbeitungsfähige Da­tei-Vorlagen in vereinbarten Formaten zur Verfügung gestellt.
  2. Bei Fotoaufnahmen wird die freie und pünktliche Anlieferung aller zu fotografierenden Materialien, Ausstattungen und Ac­cessoires voraus gesetzt. Die Foto-Location muss für alle Aufnahmen frei zu­gänglich sein. In den Aufnahmen ungewünschte Objekt sind vor Beginn der Aufnahmen vom Auftraggeber zu entfernen.
  3. Sämtliche Gestaltungs- und Satzarbeiten sind ohne aufwendige Bearbeitung von Bilden und ohne deren Freistellungen kalkuliert.
  4. Zusatzvereinbarungen werden extra berechnet.
  5. Schaltkosten für alle Medien werden erst dann rechtsverbind­lich, wenn eine verbindliche Rückbestätigung durch die betreffenden Werbeträger vorliegt.

3. Auftragserteilung

Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung fest, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind verbind­lich und können nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auf­traggeber be­rechnet.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aus­sperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungs­be­reich des Auftraggebers (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwir­kungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurech­nende Dritte etc.) hat die werbeindustrie|Oliver Siemes nicht zu vertreten und berechtigen die werbeindustrie|Oliver Siemes das Erbringen der betroffenen Leis­tungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemesse­nen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die werbeindustrie|Oliver Siemes wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzei­gen.

4. Verpackungs- und Versandkosten

Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftragge­bers. Bei Lieferung an die werbeindustrie|Oliver Siemes trägt der Auftraggeber die Fracht- und Portokosten frei Haus an den jeweils von der werbeindustrie|Oliver Siemes angegebenen Ort.

5. Nutzungsrecht

Der Auftraggeber nutzt die von der werbeindustrie|Oliver Siemes er-brachten Leis­tungen ausschließlich für vorher vereinbarte Zwecke. Weiterge­hende Nutzungen müssen vorher schriftlich vereinbart und vertrag­lich geregelt sein, Konzepte, Strategien und Systeme, die von der werbeindustrie|Oliver Siemes entwickelt wurden, werden immer nur für ein juris­tisch selbständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über ange­schlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertrag­lich geregelt sein.

6. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstan­dungen innerhalb von sieben Tagen ab dem Rechnungsdatum rein netto fällig. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugs­zinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank EZB berechnet werden, sofern nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.

7. Vorauszahlungen

Die werbeindustrie|Oliver Siemes kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 50 Prozent des Auftragswertes ansetzen. Berechnete Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden. Aufträge an Lieferanten insbesondere für Produktionen werden erst nach Eingang der Vorauszahlung in Auftrag gegeben.

8. Gewährleistung

Die erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder

 

unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.

Der Auftraggeber stellt die werbeindustrie|Oliver Siemes von allen etwaigen An­sprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.

werbeindustrie|Oliver Siemes legt dem Auftraggeber Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem innerhalb einer vorgegebenen angemessenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder sofort zu korrigieren sind Wird die Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit schriftlich abgestimmt wurde, haftet der Auf­traggeber für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden.

Mängel an den Leistungen von werbeindustrie|Oliver Siemes müssen sofort nach Kenntnisnahme schriftlich geltend gemacht werden Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht außerhalb des kaufmännischen Verkehrs bei nicht offen­sichtlichen Mängeln. Unabhängig von der jeweiligen gesetzlichen Regelung hat werbeindustrie|Oliver Siemes das Recht, seine Leistungen nachzu­bessern, Erst nach dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung leben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftragge­bers wieder auf.

9. Abwerbungsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusam­menarbeit und für einen Zeitraum von zwei Jahr danach keine Mit­arbeiter der werbeindustrie|Oliver Siemes abzuwerben oder ohne Zustimmung anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine von der werbeindustrie|Oliver Siemes der Höhe nach fest­zusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu über­prü­fende Vertragsstrafe zu zahlen.

10. Haftung

Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet die werbeindustrie|Oliver Siemes bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weiter gehende Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertrags­verhandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weiter ge­hende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Im kauf­männischen Verkehr sind darüber hinaus Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug ausgeschlossen. Im nicht- kaufmän­nischen Verkehr sind sie auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages be­grenzt.

Der vorstehende Ausschluss und die vorstehende Begrenzung der Haftung entfallen, sofern die werbeindustrie|Oliver Siemes Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Im kaufmännischen Verkehr hat werbeindustrie|Oliver Siemes den Vorsatz und die grobe Fahrlässigkeit von Erfül­lungsgehilfen nicht zu vertreten, soweit deren Verschulden nicht die Hauptinhalte des Vertrages betrifft In den übrigen Fällen ist im kaufmännischen Verkehr die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Scha­den der Höhe nach begrenzt.

werbeindustrie|Oliver Siemes übernimmt keine Haftung für Schreibfehler.

werbeindustrie|Oliver Siemes übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.

11. Konkurrenzausschluss

werbeindustrie|Oliver Siemes akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkur­renzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähn­liche Produkte und Hersteller tätig zu werden.

12. Datenschutz

Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdaten­schutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird im Rahmen der für Werbeagenturen üblichen Arbeitsweise sichergestellt. Darüber hinaus gelten die Datenschutzbestimmungen der werbeindustrie|Oliver Siemes, die auf der Internetpräsenz einsehbar sind.

12. Referenz

Der Auftraggeber erteilt der werbeindustrie|Oliver Siemes mit dem Auftrag aus­drücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Re­ferenz und für seine Eigenwerbung zu verwenden.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Be­stimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand 5. Oktober 2018